Für wen gilt die neue Regelung, wie wird sie kontrolliert und welche Kosten kommen auf betroffene Unternehmer zu?

 

Wien – Mit 900 Millionen Euro an erhofften Mehreinnahmen ist das Paket zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs einer der größten Posten zur Gegenfinanzierung der Steuerreform. Auch wenn nicht nachgeschärft wird, wie das manche Stimmen aus der ÖVP fordern, ist noch eine ganze Reihe an technischen Details zu klären. Die wichtigsten Fragen rund um Registrierkassen, Belegpflicht und Manipulationsschutz können aber mittlerweile beantwortet werden.

 

Welche Maßnahmen umfasst das Paket?

 

Im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug setzt die Regierung nicht nur auf die Registrierkassenpflicht. Verpflichtend ist ab kommendem Jahr auch eine technische Lösung zum Schutz vor Umsatzmanipulationen. Außerdem müssen betroffene Unternehmen in Zukunft für jeden Geschäftsfall einen Beleg ausgeben.

 

Welche Regelung gilt bisher?

 

Derzeit sind laut Barbewegungsordnung Betriebe mit weniger als 150.000 Euro Jahresumsatz von der verpflichtenden Einzelaufzeichnung ausgenommen. Das sind rund 75 Prozent aller heimischen Unternehmen. Sie können ihre Abrechnung mittels Kassasturz erledigen.

 

Wer ist von der Umstellung betroffen?

 

Die Registrierkassenpflicht samt technischer Sicherheitslösung wird für Betriebe gelten, die überwiegend Barumsätze machen und einen Nettoumsatz von mehr als 15.000 Euro pro Jahr aufweisen. Das sind laut Finanzministerium rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, insgesamt bis zu 150.000, vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Fast alle größeren Unternehmen haben aber bereits Registrierkassen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums sind derzeit rund 140.000 Kassen in Verwendung, wobei es Unternehmen gibt, die mehr als eine Kasse nutzen. Unklar ist, wie hoch die Zahl der Betriebe ist, die sich eine Registrierkasse anschaffen müssen.

 

Wer ist von der Registrierkassenpflicht ausgenommen?

 

Betriebe, die nicht vorwiegend Barumsätze machen, fallen nicht unter die neue Regelung. Das sind beispielsweise Handwerker und Rauchfangkehrer, die in der Regel eine Rechnung ausstellen, oder Einzelunternehmer, die Honorare legen. Ebenfalls nicht betroffen sein werden "mobile Gruppen", also etwa Friseure, Masseure oder Tierärzte, die Hausbesuche machen. Sie alle müssen aber sehr wohl am Betriebsort eine Registrierkasse verwenden, in die sie die Umsätze nachträglich eingeben.

 

Was hat es mit der "Kalte-Hände-Regelung" auf sich?

 

Die Kalte-Hände-Regelung soll mit 30.000 Euro Nettoumsatz begrenzt werden, bleibt aber grundsätzlich aufrecht. Demnach sind Umsätze an öffentlichen Orten nicht registrierkassenpflichtig. Das betrifft Christbaumhändler und mobile Eisverkäufer ebenso wie Maronibrater, Fiakerfahrer und offene Fahrgeschäfte.

 

Muss man in Zukunft auch bei Vereinsfesten Registrierkassen aufstellen?

 

Unterschieden wird zwischen "kleinen" und "großen" Vereinsfesten. Wenn die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern organisiert und durchgeführt wird, gilt sie als klein. Das betrifft laut SPÖ-Staatssekretärin Sonja Steßl die Masse der Vereinsfeste. Hier soll weiterhin per Kassasturz abgerechnet werden. Größere Feste sind hingegen nicht von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Ihre Bevorzugung gegenüber der Gastronomie wird damit aufgehoben. Hier könnte sich ein Markt für Registrierkassenverleiher auftun. Wo genau die Grenze zwischen kleinen und großen Festen liegt, wird noch zu klären sein.

 

Welche Technik steckt dahinter?

 

Jede Registrierkasse soll mit einem technischen Manipulationsschutz ausgestattet werden. Zur Auswahl des Systems wird es eine Ausschreibung geben. Das Finanzministerium favorisiert das in Deutschland getestete Insika-System ("Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme"). Über einen Adapter wird eine sogenannte Smartcard in die Kasse gesteckt. Diese erzeugt eine digitale Signatur, die auf den Beleg gedruckt und auf der Smartcard gespeichert wird. Insika soll auf allen gängigen Kassensystemen laufen. Auch Taxameter können aufgerüstet werden.

 

Wie wird das Ganze kontrolliert?

 

Die auf der Smartcard gespeicherten Daten werden nicht automatisch ans Finanzamt weitergeleitet. Das würde riesige Datenmengen bedeuten. Abgefragt werden die Daten nur im Falle einer Betriebsprüfung. Für die Finanzbeamten fällt damit das Hauptproblem bei Prüfungen weg, nämlich die Frage nach den wahren Umsätzen. Kontrolliert werden kann aber weiterhin nur hinsichtlich etwaiger Manipulationen. Nicht erfasste Umsätze, also Verkäufe unter der Hand, bleiben nach wie vor im Dunkeln. Die Regierung hofft aber, dass durch Beleg- und Registrierkassenpflicht ein psychologischer Effekt eintritt und unehrliche Unternehmer bekehrt werden.

 

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